Wichtige gesetzliche Bestimmungen im Überblick

  • Radwege nutzen: Radfahrer und E-Biker (bis 25 km/h und 45 km/h) müssen Radwege, Fuss- und Radwege sowie Radstreifen benutzen.
  • Trottoir: Nur für Fussgänger und fahrzeugähnliche Geräte (z.B. Inline-Skates, Skateboards, motorlose Trottinetts) vorgesehen.
  • Kinder unter 12 Jahren: Dürfen auf dem Trottoir radfahren, wenn kein Radweg oder Radstreifen vorhanden ist. Geschwindigkeit und Fahrweise müssen an Fußgänger angepasst werden.
  • Zusatztafel «Radfahrer gestattet»: Räder und E-Bikes bis 25 km/h können zwischen Fahrbahn und Trottoir wählen. E-Bikes bis 45 km/h dürfen Trottoirs auch mit Zusatztafel nicht benutzen.
  • Radstreifen: Rechtsfahrgebot, nur in Fahrtrichtung der Hauptfahrbahn nutzen, auch für Velokriechspur bergauf.
  • Fussgängerstreifen: Mit Rad oder E-Bike erlaubt, aber ohne Vortrittsrecht. Schieben des Rads gewährt Vortritt.
  • Fahrradfurt: Abgesenkte Randsteine und Mittelinseln für bessere Befahrbarkeit, jedoch kein Vortritt für Fahrräder.
  • E-Trottinette: Mit 20 km/h Bauartgeschwindigkeit gleichgestellt mit E-Bikes bis 25 km/h (Leicht-Motorfahrräder).


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